Zum Verkauf gelangt eine attraktive und neuwertige 2-Zimmer-Wohnung in einem modernen Wohnhaus aus dem Jahr 2019. Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss und ist bequem mit dem Personenlift erreichbar.
Ein besonderer Vorteil für Anleger: Die Wohnung wird unvermietet übergeben. Damit können die neuen Eigentümer den zukünftigen Mieter selbst auswählen, den Mietvertrag neu gestalten und die Wohnung ohne Übernahme eines bestehenden Mietverhältnisses zeitnah vermieten.
Bei einem Anlegerkaufpreis von €289.000 und einer realistisch kalkulierten monatlichen Gesamtmiete bietet die Wohnung – abhängig von der tatsächlich vereinbarten Miete, den umlagefähigen Betriebskosten und den Erwerbsnebenkosten – ein Bruttorenditepotenzial von bis zu rund 4 %.
ca. 60 m² Nutzfläche
zwei gut geschnittene Zimmer
westseitiger Balkon mit ca. 7 m²
1. Obergeschoss
Personenlift
Baujahr 2019
neuwertiger Zustand
moderne Einbauküche
Parkettböden
Badezimmer mit Badewanne
Außenrollläden
Fernwärme
Energieklasse A
zugehöriger Einlagerungsraum
Tiefgaragenstellplatz optional separat verfügbar (€ 25.000,-)
Das Herzstück der Wohnung bildet der helle Wohnbereich mit direktem Zugang zum westseitigen Balkon. Hier lässt sich die Nachmittags- und Abendsonne genießen. Das separate Schlafzimmer, die moderne Küche und die zeitgemäße Ausstattung sorgen für eine sehr gute Vermietbarkeit bei Singles und Paaren.
Die Kombination aus kompakter Wohnungsgröße, zwei Zimmern, Balkon, Lift und moderner Energieversorgung spricht eine breite Mietzielgruppe an. Da die Wohnung aktuell unvermietet ist, besteht keine Bindung an einen bestehenden Mietvertrag oder einen bisherigen Mietzins.
Eine moderne, unvermietete Anlegerwohnung mit Balkon, Lift und überzeugender Vermietbarkeit – ideal für Investoren, die ohne bestehendes Mietverhältnis starten und die zukünftige Vermietung selbst gestalten möchten.
Der ausgewiesene Nettokaufpreis richtet sich an Anleger, bei denen die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Vorsteuerabzug vorliegen. Die steuerliche Behandlung ist vom Käufer individuell mit einem Steuerberater abzuklären.
Wir weisen darauf hin, dass zwischen dem Vermittler und dem zu vermittelnden Dritten ein familiäres oder wirtschaftliches Naheverhältnis besteht.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.