Dieses gepflegte Einfamilienhaus im Erdgeschossstil aus dem Jahr 1980 vereint komfortables Wohnen auf einer Ebene mit zeitgemäßer Ausstattung.
Im Jahr 2020 wurde die Immobilie umfassend saniert. Dabei wurden sämtliche Leitungen erneuert sowie wichtige Wohnbereiche modernisiert. Neue Fenster, Böden und ein modernes Badezimmer sorgen heute für ein angenehmes, zeitgemäßes Wohngefühl.
Der Mittelpunkt des Hauses ist der offen gestaltete Wohnbereich mit integrierter Küche, der durch seine offene Bauweise eine freundliche und einladende Atmosphäre schafft.
Das Haus verfügt über:
ein großzügiges, modernes Badezimmer mit Dusche
ein separates WC
Zimmer 1 – mit begehbarem Kleiderschrank, der zusätzlichen Komfort und Stauraum bietet
Zimmer 2 - vielseitig nutzbar als Schlaf-, Kinder- oder Arbeitszimmer
Das Grundstück umfasst ca. 151 m² und bietet einen liebevoll angelegten Vorgarten – wie auf den Bildern ersichtlich.
Ein praktischer Abstellraum / Schuppen (vom Haus sowie von außen zugänglich) ergänzt das Platzangebot ideal und eignet sich hervorragend für Fahrräder, Gartengeräte oder zusätzlichen Stauraum.
Die Immobilie befindet sich in Eibesthal, einer ruhigen und angenehmen Wohngegend.
Die Bushaltestelle ist nur ca. 150 Meter entfernt. Der Bahnhof Mistelbach ist mit dem Bus in etwa 13 Minuten erreichbar – ideal für Pendler.
Finanzierung – transparent & bankenunabhängig
Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu unserem Finanzierungspartner her, der ungebunden mit über 35 Banken in Österreich zusammenarbeitet. Ihre Finanzierung wird objektiv, bankenübergreifend und individuell geprüft – mit dem klaren Ziel, für Sie die wirtschaftlich beste und nachhaltig passende Lösung zu strukturieren.
Besonders attraktiv: Gebührenbefreiung (NOCH BIS 01.06.2026 NUTZEN)
Beim Kauf zur Eigennutzung können Eintragungsgebühren für Eigentum & Pfandrecht temporär entfallen – eine Chance, um beim Erwerb bares Geld zu sparen
Hinweis zur Gebührenbefreiung (§§ 25a–25c GGG): Beim entgeltlichen Erwerb von Wohnraum für den Hauptwohnsitz können die Eintragungsgebühren (TP 9 lit. b GGG) für Eigentum & Pfandrecht temporär entfallen. Voraussetzungen u. a.: Vertrag nach 31.03.2024 und Grundbuchsantrag zwischen 01.07.2024–30.06.2026; Hauptwohnsitzmeldung binnen 3 Monaten ab Übergabe (bzw. ab Fertigstellung) und Aufgabe der bisherigen Wohnrechte; Bindung: 5 Jahre Hauptwohnsitznutzung, sonst Nacherhebung. Deckelung: Befreiung bis € 500.000 Bemessungsgrundlage; keine Befreiung bei > € 2.000.000 („Luxusgrenze“). Pfandrecht: begünstigt, wenn der Kredit ausschließlich bzw. > 90 % für Kauf/Errichtung/Sanierung der begünstigten Wohnstätte verwendet wird. Nicht umfasst: Eingabe-/Beglaubigungsgebühren, GrESt, Vertragserrichtung/Notar. Keine Befreiung bei unentgeltlichen Erwerben oder Zweit-/Freizeitwohnsitzen. Ohne Gewähr, ersetzt keine Rechts-/Steuerberatung. Maßgeblich ist die behördliche Prüfung. Stand: 05.09.2025.
Hinweis gemäß Energieausweisvorlagegesetz: Ein Energieausweis wurde vom Eigentümer bzw. Verkäufer, nach unserer Aufklärung über die generell geltende Vorlagepflicht, sowie Aufforderung zu seiner Erstellung noch nicht vorgelegt. Daher gilt zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Wir übernehmen keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz der angebotenen Immobilie.
Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.